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Gewerbeaufsichtsamt legt neue Grenzwerte für Abbaulärm am Röseberg fest

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Das Gewerbeaufsichtsamt Göttingen hat einem der Anwohner der Straße „Am Röseberg“ mit Schreiben vom 13. Januar mitgeteilt, dass es die dortige Wohnbebauung als Kleinsiedlungsgebiet einstuft, in welchem der Immissionsrichtwert tagsüber nicht höher als 55 db(A) sein darf. Der dahinter liegende, unmittelbar an das Siedlungsgebiet anschließende Steinbruch hingegen sei „in Anlehnung an das angrenzende Gipswerk“ eine Gewerbegebietsfläche, in der tagsüber 65 db(A) zulässig seien. Das niedersächsische Umweltministerium hat für den Einzelfall Röseberg nun entschieden, dass in dem hierdurch entstehenden Grenzbereich zwischen Wohnen und Gewerbe um eine „Gemengelage“ vorliege und hierfür einen Grenzwert von 57 bis 59 db(A) festgelegt. Dem ist das Gewerbeaufsichtsamt gefolgt und hat als Kompromiss bis zum Ende des Abbaus in „Röseberg-Mitte“ einen Grenzwert von 58 db(A) festgelegt, der von der Firma Saint Gobain Formula bzw. deren Subunternehmer, der Firma Beissner, eingehalten werden muss.

Gipsbruch

Wie das Gewerbeaufsichtsamt weiter mitteilt, habe die Firma Saint Gobain Formula zwischenzeitlich zur Einhaltung der Immissionsbegrenzung bereits einige Maßnahmen ergriffen, darunter die Reduzierung der Verladearbeiten auf eine Stunde pro Tag und die – am meisten störenden – Zerkleinerungsarbeiten auf vier Stunden pro Tag. Inwieweit die neue Festlegung hierauf noch Einfluss hat, muss abgewartet werden.

Merkwürdig mutet allerdings an, dass das Gewerbeaufsichtsamt von einem „Steinbruch in Anlehnung an das angrenzende Gipswerk“ spricht. Nach Stilllegung und Abbruch der Walkenrieder Gipsfabrik (früher Rode) grenzt seit Jahrzehnten kein Gipswerk mehr an den Steinbruch an. Zwischen dem aktiven Bruch und dem nächstgelegenen Werk „Kutzhütte“ liegen Flächen, die bereits wieder dem Naturschutz zurückgegeben worden sind. Die Kutzhütte kann mit „Anlehnung“ also eigentlich nicht gemeint sein. Die nunmehr getroffene Festlegung erlaubt natürlich den weiteren Gipsabbau am Röseberg, verschafft den Anwohnern des Rösebergs und darüber hinaus auch vielen Bewohnern des Unterklosters und der Geiersberg-Südseite aber rechtssicher erträglichere Wohn- und Lebensbedingungen. Sie sollte daher von allen Seiten respektiert werden, um die noch vor uns liegenden zwei Abbaujahre zu überstehen. Danach wird im ortsnahen Bereich des Rösebergs Ruhe einkehren – und, so bleibt zu hoffen, auch der Kutschweg wieder auferstehen.

Bedauerlich ist, dass einzelne Bewohner hier aktiv werden mussten und die Verwaltung in Walkenried sich diesbezüglich völlig herausgehalten hat, obwohl für die lange vor dem Steinbruchbetrieb bereits vorhandenen Wohnhäuser Baugenehmigungen vorlagen und der Konflikt mit Freigabe der ortsnahen Röseberg-Flanke für den weiteren Abbau quasi vorprogrammiert war. Saint Gobain Formula hatte seinerseits im Vorfeld schon einige Flächen aus dem – grundsätzlich bis zu den Grundstücksgrenzen der Anwohner genehmigten! – Abbau herausgenommen.


Einsortiert unter:Leserbriefe Tagged: Gewerbeaufsicht, Gipsabbau, Grenzwerte, Lärm, Röseberg, Saint Gobain Formula, Walkenried

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